Update: Ferrari hat gesiegt.
Ferrari muss um seinen Testarossa kämpfen – ein Markenrechtsproblem
Rechtsanwalt Mag. Erik Focke/24.03.2026
Die Marke Testarossa ist untrennbar mit Ferrari verbunden. So soll(te) es auch sein. Warum ist sie rechtlich dennoch nicht gesichert?
Der Testarossa (in den 50er und 60er Jahren TESTA ROSSA) ist von 1984 bis 1991 (und in weiterer Folge mit einer geänderten Typen-Bezeichnung bis Ende 1996) produziert worden. Ein überwältigender und innovativer Sportwagen mit markanten Lufteinlässen, angetrieben von einem 12-Zylinder-Motor.
Ein Spielwarenhersteller in Deutschland hat ab 2017 begonnen die Marke Testarossa zu bekämpfen, im Wesentlichen mit der Begründung, dass Ferrari die Produktion von Fahrzeugen mit der Typenbezeichnung Testarossa eingestellt hat.
Die Löschung einer Marke kann grundsätzlich jeder durchsetzen, wenn diese über einen gewissen Zeitraum, für die sie registriert ist, vom Markeninhaber (oder mit Zustimmung von einem Dritten, beispielsweise Lizenznehmer) nicht ernsthaft genutzt wird.
Ferrari hat ab Ende 1991 die Typenbezeichnung von Testarossa auf 512 TR sowie dann im Jahr 1994 auf F512 M abgeändert, sodass die Marke Testarossa für neu produzierte Fahrzeuge seit Ende 1991 nicht mehr verwendet wird.
Markenrechtliche Rechtsstreitigkeiten in Deutschland und auf EU-Ebene führten letztlich dazu, dass 2023 der Markenschutz für Ferrari aufgehoben wurde. Es kam zur Trennung.
Dagegen klagte Ferrari. Mit Erfolg? Das Gericht der Europäischen Union hat im Juli 2025 mit Urteil ausgesprochen, dass Ferrari die Marke Testarossa nicht verloren hat. Es kommt nicht auf neu produzierte Fahrzeuge an. Der Handel mit gebrauchten Fahrzeugen des Typs Testarossa sowie mit Ersatzteilen für dieses Fahrzeug und beispielsweise die Herstellung von Automodellen (durch Dritte im Wege von erteilten Lizenzen) ist ausreichend.
Gegen die Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union ist noch ein Rechtsmittel möglich. In einigen Monaten, wenn das Urteil unbekämpft bleibt, sollte Ferrari wieder untrennbar – und rechtskräftig – mit Testarossa verbunden sein (Stand August 2025).
Update Dezember 2025: Seit dem 10. September 2025 ist ein Rechtsmittelverfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union anhängig und die endgültige Entscheidung bleibt abzuwarten.
Update März 2026: Mit Beschluss vom 19. Januar 2026 hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass das Rechtsmittel nicht zugelassen wird. Der Spielwarenhersteller konnte in seinem Rechtsmittel nicht ausreichend begründen, dass eine für die Einheit, Kohärenz oder Entwicklung des Unionsrechts bedeutsame Rechtsfrage vorliegt, wie es für die Zulässigkeit erforderlich ist. Da ein weiteres Rechtsmittel nicht mehr erhoben werden kann, ist das Verfahren endgültig entschieden.
Die Rechtsanwaltskanzlei Erik Focke war von Anfang an davon überzeugt, dass der Versuch des Spielwarenherstellers, Ferrari und seine Marke Testarossa zu trennen, nicht erfolgreich sein wird. Schlussendlich bleiben Testarossa und Ferrari wohl auch für die Zukunft untrennbar miteinander verbunden.
