Impressum
Rechtsanwalt Mag. Erik Focke | Riemergasse 1-3, 1010 Wien
Tel: +43-1-718-03 77–0 | Fax: +43-1-718-03-77-30 | E-Mail: office@focke.at
UID-Nummer: ATU 57616100
Die Regelung des eigenen Nachlasses oder die Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche erfordert nicht nur rechtliches Fachwissen, sondern auch eine vorausschauende Planung und eine sensible Herangehensweise. Oft stehen Sie dabei vor vielen komplexen Fragen:
Lehnen Sie sich zurück und überlassen Sie uns Ihre Sorgen.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung und begleiten Sie im Verlassenschaftsverfahren von Anfang bis Ende – und sofern gewünscht – bei Ihrer anschließenden Vermögensplanung. Im Zuge unseres Erstgespräches können Sie uns Ihre Prioritäten, Anliegen und Ziele mitteilen. Anschließend werden wir Ihre Situation rechtlich analysieren, erforderliche Strategien entwickeln, allenfalls mit anderen Erben in Kontakt treten und Ihnen sodann eine maßgeschneiderte Lösung anbieten.
Sollten erst während des Verlassenschaftsverfahrens pflegschaftsgerichtliche Genehmigungen oder sonstige Bewilligungen einzuholen sein, kümmern wir uns selbstverständlich auch darum. Darüber hinaus fungieren wir regelmäßig als Kollisionskurator, etwa in Fällen, wo zwei Geschwister erbberechtigt sind, der Bruder aber zugleich Erwachsenenvertreter seiner behinderten Schwester ist. Aufgrund unserer Expertise im Zivilprozessrecht stehen wir Ihnen – auch bei vom ruhenden Nachlass geführte Verfahren – die Ihr Verlassenschaftsverfahren noch komplexer gestalten, mit Rat und Tat zur Seite. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Errichtung von Testamenten und der Erstellung von Erbverträgen. Unser full-service orientiertes Family Office und Erbrechtsteam bietet Ihnen nicht nur ein hochqualitatives, sondern auch rasches Service.
In unserem Erstgespräch erhalten Sie eine erste Kosteneinschätzung. Alle Leistungen werden stets transparent und für Sie nachvollziehbar verzeichnet. Das Honorar für unser Einschreiten bemisst sich – je nach Vereinbarung – entweder nach den im Rechtsanwaltstarifgesetz und den nach Allgemeinen Honorar-Kriterien genannten Tarifkosten, auf Basis des vereinbarten Stundensatzes oder aber nach einem im Vorhinein bestimmten Pauschalhonorar. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir für Sie die Deckungsanfrage und können im Deckungsfall die Kosten für unser Einschreiten direkt mit Ihrer Versicherung abrechnen.
Zögern Sie nicht, uns mit einer E-Mail an office@focke.at oder bequem über unser Kontaktformular zu kontaktieren. Wir werden uns um Ihr Anliegen kümmern und uns so rasch wie möglich bei Ihnen rückmelden.