Erbrecht

Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Wien

Die Regelung des eigenen Nachlasses oder die Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche erfordert nicht nur rechtliches Fachwissen, sondern auch eine vorausschauende Planung und eine sensible Herangehensweise. Oft stehen Sie dabei vor vielen komplexen Fragen:

  • Sie haben eine Einladung zur Todesfallaufnahme erhalten und sind erstmalig mit einem Verlassenschaftsverfahren konfrontiert?
  • Aufgrund angespannter Familienverhältnisse befürchten Sie langwierige Streitigkeiten über das Vermögen des Verstorbenen, insbesondere weil es kein Testament und keinen Erbvertrag gibt?
  • Es gibt unerwartet doch ein Testament und Sie haben Zweifel an der Echtheit? Allenfalls kennen Sie die anderen Erben gar nicht bzw. erfahren erstmalig vom Gerichtskommissär, dass es noch weitere Verwandte geben soll?
  • Oder aber Ihre Kinder sollen von Ihrem geschiedenen Ehegatten neben weiteren Personen erben und Sie befürchten eine ungerechte Aufteilung?
  • Allenfalls muss so schnell wie möglich ein Erwachsenenvertreter, etwa für ein minderjähriges Kind oder eine Person mit Behinderung bestellt werden?
  • Möglichweise sind Sie im Verlassenschaftsverfahren zusätzlich damit konfrontiert, dass der Verstorbene unmittelbar vor seinem Ableben einen Zivilprozess führte, sodass Sie sich die berechtigte Frage stellen, ob, und falls ja, wie das Verfahren fortzuführen ist? Wie stehen dabei die Erfolgschancen? Sollen Sie eine bedingte oder unbedingte Erbantrittserklärung abgeben und welche Kosten entstehen Ihnen im Verlassenschaftsverfahren?

Lehnen Sie sich zurück und überlassen Sie uns Ihre Sorgen.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung und begleiten Sie im Verlassenschaftsverfahren von Anfang bis Ende – und sofern gewünscht – bei Ihrer anschließenden Vermögensplanung. Im Zuge unseres Erstgespräches können Sie uns Ihre Prioritäten, Anliegen und Ziele mitteilen. Anschließend werden wir Ihre Situation rechtlich analysieren, erforderliche Strategien entwickeln, allenfalls mit anderen Erben in Kontakt treten und Ihnen sodann eine maßgeschneiderte Lösung anbieten.

Unsere Leistungen im Bereich Erbrecht:

  • Testamentserstellung
  • Nachlassplanung
  • Unternehmensnachfolge
  • Erbverträge
  • Errichtung von Schenkungsverträgen auf den Todesfall
  • Unterstützung für Erben bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche
  • Umfassende Vertretung im Verlassenschaftsverfahren
  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen

Sollten erst während des Verlassenschaftsverfahrens pflegschaftsgerichtliche Genehmigungen oder sonstige Bewilligungen einzuholen sein, kümmern wir uns selbstverständlich auch darum. Darüber hinaus fungieren wir regelmäßig als Kollisionskurator, etwa in Fällen, wo zwei Geschwister erbberechtigt sind, der Bruder aber zugleich Erwachsenenvertreter seiner behinderten Schwester ist. Aufgrund unserer Expertise im Zivilprozessrecht stehen wir Ihnen – auch bei vom ruhenden Nachlass geführte Verfahren – die Ihr Verlassenschaftsverfahren noch komplexer gestalten, mit Rat und Tat zur Seite. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Errichtung von Testamenten und der Erstellung von Erbverträgen. Unser full-service orientiertes Family Office und Erbrechtsteam bietet Ihnen nicht nur ein hochqualitatives, sondern auch rasches Service.

In unserem Erstgespräch erhalten Sie eine erste Kosteneinschätzung. Alle Leistungen werden stets transparent und für Sie nachvollziehbar verzeichnet. Das Honorar für unser Einschreiten bemisst sich – je nach Vereinbarung – entweder nach den im Rechtsanwaltstarifgesetz und den nach Allgemeinen Honorar-Kriterien genannten Tarifkosten, auf Basis des vereinbarten Stundensatzes oder aber nach einem im Vorhinein bestimmten Pauschalhonorar. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir für Sie die Deckungsanfrage und können im Deckungsfall die Kosten für unser Einschreiten direkt mit Ihrer Versicherung abrechnen.

Zögern Sie nicht, uns mit einer E-Mail an office@focke.at oder bequem über unser Kontaktformular zu kontaktieren. Wir werden uns um Ihr Anliegen kümmern und uns so rasch wie möglich bei Ihnen rückmelden.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Erbrecht:

Wenn es kein gültiges Testament und keinen Erbvertrag gibt, das Testament bzw. der Erbvertrag nicht das ganze Vermögen betrifft, oder die Erben das Erbe nicht bekommen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Die Verwandten erben nach dem gesetzlichen Erbrecht in einer bestimmten Reihenfolge, wobei es vier Parentele („Gruppen“) gibt.

Zunächst kommen die direkten Nachkommen, also Kinder und Enkelkinder) zum Zug. Wenn der Verstorbene verheiratet/verpartnert war, erhält der/die Partner/in neben dieser ersten Parentel ein Drittel des Erbes.

Nur wenn es keine direkten Nachkommen gibt, kommt die zweite Parentel (Eltern und deren Nachkommen, also Geschwister, Nichten, Neffen) zum Zug. Der Partner erbt in diesem Fall zwei Drittel des Erbes.

Gibt es in innerhalb der ersten beiden Parentelen keine Verwandten und keine/n Partner/in, erbt die dritte Patentel, bestehend aus den Großeltern und deren Nachkommen (Tanten, Onkeln, Cousins etc.). Die Verwandten dieser Gruppe erben nach der gesetzlichen Erbfolge also nichts, wenn es eine/n Partner/in gibt. In diesem Fall erbt der Partner sohin den gesamten Nachlass.

Sollten es in den ersten drei Parentelen keine Verwandten und keine/n Partner/in geben, erben die Urgroßeltern (nicht deren Nachkommen).

Unsere Kanzlei berät Sie gerne zur gesetzlichen Erbfolge und Ihren individuellen Möglichkeiten.

Sie können über Ihr Vermögen durch Errichtung eines Testaments oder einen Erbvertrag verfügen. Dabei sind gesetzliche Regelungen, wie Pflichtteilsansprüche Ihrer Erben, zu beachten. Allenfalls ist auch ausländisches (Pflichtteils-)Recht zu beachten. Die Hinterlegung Ihrer Testamens bei einem Rechtsanwalt oder Notar bietet Ihnen und Ihren Erben zusätzliche (Rechts-)Sicherheit. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Erstellung eines formgültigen Testaments.

Erben übernehmen nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden des Verstorbenen. Es gibt jedoch Möglichkeiten, sich davor zu schützen. Unsere Kanzlei informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Erbe.

In Österreich wurde die Erbschaftssteuer abgeschafft. Dennoch können unter Umständen andere Abgaben wie Grunderwerbsteuer oder Einkommensteuer anfallen. Lassen Sie sich von unserer Kanzlei zu den steuerlichen Aspekten einer Erbschaft in Österreich beraten.

Unsere Kanzlei berät Sie umfassend in allen Fragen des Erbrechts – sei es bei der Errichtung eines Testaments, der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen oder bei Streitigkeiten unter Erben. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung!