Merkantile Wertminderung nach
einem unverschuldeten Unfall
Jetzt kostenlos* Anspruch prüfen lassen
und Entschädigung sichern!
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall steht Ihnen neben der Reparatur Ihres Fahrzeugs häufig auch eine Entschädigung für die merkantile Wertminderung zu – also für den Wertverlust am Gebrauchtwagenmarkt, den Ihr Auto trotz fachgerechter Reparatur erleidet. Wenn Sie Ihr Fahrzeug nämlich später einmal verkaufen möchten, wird Ihnen ein potentieller Käufer nur einen geringeren Kaufpreis zahlen als für ein gleichwertiges unfallfreies Fahrzeug. Dafür steht Ihnen eine Entschädigung zu – unabhängig davon, ob Sie Ihr Fahrzeug später tatsächlich verkaufen. Vielen Geschädigten ist dieser Anspruch nicht bekannt – und genau hier setzen wir an.
Mit unserem Formular zur Durchsetzung der merkantilen Wertminderung bieten wir Ihnen eine einfache und rechtssichere Möglichkeit, Ihren Anspruch kostenfrei* erfolgreich durchzusetzen. In wenigen Schritten übermitteln Sie uns alle notwendigen Informationen – wir kümmern uns um den Rest.
✅ Schnell, sicher & unkompliziert
✅ Persönliche Prüfung durch spezialisierte Anwälte
✅ Kein Kostenrisiko
Formular ausfüllen
Übermitteln Sie uns kostenlos* Angaben zum Schaden, zu Ihrem Fahrzeug und Ihre Kontaktdaten.
Wir übernehmen
Unsere spezialisierten Rechtsanwälte prüfen Ihre Angaben, ermitteln ob und in welcher Höhe Ihnen eine Entschädigung für die Wertminderung zusteht und fordern den Betrag sogleich bei der Gegenseite ein.
Zahlung erhalten
Nach erfolgreicher Durchsetzung erhalten Sie den Betrag auf Ihr Konto überwiesen.
*Die Prüfung Ihres Wertminderungsanspruchs ist kostenlos. Nur wenn wir in Ihrem Fall erfolgreich sind und unsere Kosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht vollständig ersetzt werden, ziehen wir von der durchgesetzten Entschädigung für die Wertminderung einen Betrag von höchstens EUR 90,00 ab. Weitere Informationen finden Sie im FAQ-Bereich.
Nutzen Sie jetzt unser Formular und fordern Sie Ihre Entschädigung ein – wir setzen Ihr Recht durch!
Häufig gestellte Fragen (FAQ):
Was genau ist eine Wertminderung?
Wenn Ihr Auto unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, verliert es auch nach einer fachgerechten Reparatur an Wert. Auf dem Gebrauchtwagenmarkt erzielt ein Fahrzeug mit einem Unfallschaden in der Regel einen niedrigeren Preis als ein unfallfreies Auto. Für diese sogenannte „merkantile Wertminderung“ gibt es eine Entschädigung, die diesen Wertverlust ausgleichen soll.
Wann kann ich eine Wertminderung fordern?
In der Regel steht eine Wertminderung bei Autos zu, die nicht älter als drei Jahre sind, einen dem Alter entsprechenden Kilometerstand haben und keine größeren Vorschäden aufweisen. Für einen Anspruch auf Wertminderung existieren allerdings keine starren Grenzen, daher kann sich eine Wertminderung auch außerhalb dieser Bedingungen ergeben: So hat das Oberlandesgericht Innsbruck in einem Fall sogar einem über fünf Jahre alten Auto eine Wertminderung zugesprochen. Außerdem hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass ein großer Vorschaden nicht automatisch den Anspruch auf Wertminderung ausschließt, diesen aber gegebenenfalls verringern kann.
Geringfügige Schäden wie der bloße Austausch eines Außenspiegels oder von Kunststoffteilen oder das Ausbessern eines kleinen oberflächlichen Kratzers im Lack reichen dafür nicht aus. Solche Schäden führen bei einem Verkauf zu keinem Misstrauen potenzieller Käufer und damit auch zu keiner Wertminderung.
Wer kann eine Entschädigung fordern und wie?
Eine Entschädigung für die Wertminderung steht grundsätzlich dem Eigentümer des verunfallten Fahrzeugs zu. Handelt es sich um ein Leasingfahrzeug, ist daher nur der Leasinggeber (die Leasinggesellschaft) berechtigt eine Entschädigung zu fordern, wenn nicht im Leasingvertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Sie können Ihre Entschädigung ganz einfach und kostenlos* über unser Formular einfordern. Es ist nicht möglich, die Wertminderung zwei Mal (oder mehrmals) aufgrund ein und desselben Schadenfalles zu begehren. Wenn Sie sich dazu entschließen die Wertminderung über unser Formular zu fordern, dann erklären Sie ausdrücklich, dass Sie noch keine Wertminderung gefordert haben.
Welche Kosten fallen für mich an?
Die Prüfung Ihres Wertminderungsanspruchs ist kostenlos. Nur wenn wir in Ihrem Fall erfolgreich sind und unsere Kosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht vollständig ersetzt werden, ziehen wir von der durchgesetzten Entschädigung für die Wertminderung einen Betrag von höchstens EUR 90,00 ab. Näheres dazu finden Sie in unseren Nutzungsbedingungen.
Wie erhalte ich meine Entschädigung?
Nach erfolgreicher Durchsetzung erhalten Sie den Betrag von uns auf das von Ihnen bekanntgegebene Konto gemäß den Nutzungsbedingungen überwiesen.
Wie hoch wird meine Entschädigung sein?
Die Höhe der merkantilen Wertminderung hängt von vielen Faktoren ab, darunter die Anzahl der am Gebrauchtwagenmarkt erhältlichen vergleichbaren Fahrzeuge, die Schwere des Schadens, das Alter und die Laufleistung des Fahrzeugs. Daher können wir Ihnen keinen fixen Betrag garantieren. Die Beträge stellen eine Einschätzung dar. Im Einzelfall kann die Einschätzung über-, aber auch unterschritten werden.
In manchen Fällen bietet die gegnerische Haftpflichtversicherung einen Vergleich an, um die erhobenen Forderungen zu erfüllen. Ein Vergleich bedeutet in der Regel, dass eine geringere Entschädigung bezahlt wird. Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist in der Regel nämlich nur dann zur Zahlung bereit, wenn für sie der Schadensfall (hinsichtlich der Wertminderung) als erledigt anzusehen ist. Die Rechtsanwaltskanzlei Erik Focke prüft in Ihrem Interesse, ob es sich um einen sinnvollen Vergleich handelt. Die Zahlung an Sie bedeutet daher, dass die Forderung nach der Wertminderung endgültig abgeschlossen ist.
Bitte beachten Sie, dass die Entschädigung nach Absenden des Formulars ausschließlich außergerichtlich gefordert wird. Wenn eine Entschädigung (in welcher Höhe auch immer) von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt wird, dann ist es für Sie nicht mehr möglich, eine weitere Entschädigung (für die Wertminderung) zu fordern. Es steht Ihnen natürlich frei, im Fall der vollständigen Ablehnung Ihre Forderung selbst gerichtlich geltend zu machen.
Wie wird die Wertminderung ermittelt?
Eine verlässliche Schätzung der Wertminderung erfolgt durch einen Sachverständigen, der in aller Regel auch das Fahrzeug begutachtet. Die Berechnung mithilfe eines Computerprogrammes wird in den meisten Fällen ein optimales Ergebnis liefern, da die gängigen Computerprogramme von unabhängigen Experten erstellt worden sind. Wir berechnen die Wertminderung nach derartigen Computerprogrammen, insbesondere nach der Salzburger Formel, die sich in ganz Österreich durchgesetzt hat und überwiegend zur Berechnung der Wertminderung von gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und in Gerichtsverfahren herangezogen wird.
Daneben gibt es auch noch die sogenannte Versicherungsverbandsformel, die vorwiegend von Versicherungssachverständigen außergerichtlich verwendet wird, da sie tendenziell geringere Beträge ergibt und daher für die Versicherungen vorteilhafter ist.