Gastbeitrag
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Mühe oder Pflege ohne Erbschaft?
Nahestehende kümmern sich oft liebevoll um eine ältere Person. Nach dem Ableben erhält manchmal aber jemand anders das Erbe, trotz aller Andeutungen oder Versprechungen.
Hier sorgt der OGH (2 Ob 65/24h) nun für einige Klarstellungen: Es wird grundsätzlich vermutet, dass Leistungen entgeltlich erfolgen und vom Erben bezahlt werden müssen. Pflegeleistungen werden nach einem angemessenen Lohn des Pflegenden berechnet. Für die gemachten Zahlungen und Auslagen steht Ersatz zu. Auf die Verjährung ist aber zu achten.
Ich glaube, dass hier vieles nicht eingefordert wird, manchmal ganz bewusst nicht, aber oft wurde dazu einfach nicht beraten.
Gerne helfe ich dabei Ihre berechtigten Ansprüche im Verlassenschaftsverfahren geltend zu machen. Lassen Sie sich beraten! Ihr Familiennotar Mag. Peter Pouzar
Die Rechtsanwaltskanzlei Erik Focke und Familiennotar Mag. Peter Pouzar arbeiten eng zusammen.
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Dieser Beitrag ist in der Badener Zeitung im September 2024 erschienen.